Kiesgrubenrekultivierung Oberbayern GmbH | Kies, Recycling, Verfüllung | Fürstenfeldbruck, München

Preisliste der KRO Kiesgruben Rekultivierung Oberbayern GmbH für Naturmaterial, Humus, RC-Material und Lieferung
(gültig ab 01.03.2023)

AGB der KRO Kiesgruben Rekultivierung Oberbayern GmbH  
Verkauf RC-Material Euro/t
53007 RC-Beton RW1 Material 0/63 Typ2 zertifiziert 5,90 €
53010 RC-Mix (ca. 50:50 Beton/Ziegel) 0/63 zertifiziert 2,00 €
Zertifikat kann jederzeit vorgelegt werden!
Annahme RC-Material (nur nach vorheriger Anfrage und Freigabe) Euro/t
54003 Beton RW1 Material sauber   Kantenlänge max. 70 cm 6,90 €
54004 Beton RW1 Material sauber   Kantenlänge über 70 cm 10,50 €
54010 Eisengewirr mit Beton     26,30 €
Annahme Boden (nur nach vorheriger Anfrage und Freigabe) Euro/t
51000 Bodenaushub, unbedenklich sauber     12,00 €
51001 Bodenaushub Z 1.1 Analyse muss vor Auslieferung vorliegen 13,00 €
99999 Wiederaufladegebühr   pauschal 45,00 €
Bodenaushub wird nur mit verantwortlicher Erklärung und erteilter Annahmeerklärung angenommen!
(Nur nach vorheriger Anfrage und Freigabe)

Um einen reibungslosen Betriebsablauf zu gewährleisten, ist das Kippen von Boden und Beton für Autohänger nicht mehr möglich!
Bodenaushub darf in unseren Gruben nur nach den Vorgaben des Leitfadens zur Verfüllung und dem dazu gehörigen Eckpunktepapier verfüllt werden. Die Einhaltung der Vorgaben wird vom Überwachungs- und Zertifizierungsverein von Gruben, Brüchen und Tagebauen e.V. München als Fremdüberwacher überwacht und kontrolliert. Der Bodenaushub muss unbelastet sein. Im Zweifelsfall muss eine Materialprüfung beigebracht werden. Material, das organoleptisch auffällig (Geruch, Aussehen) ist, bedarf einer Analyse zur Feststellung der Zuordnungsklasse. Durch den Leitfaden zur Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen sind wir gehalten, die genaue Herkunft des Bodenaushubmaterials auf unseren Annahme- und Übernahmescheinen zu dokumentieren. Außerdem müssen der Auftraggeber, Fahrzeughalter und das Fahrzeugkennzeichen auf den Annahme- und Übernahmescheinen festgehalten sein und täglich vom Fahrzeugführer unterschrieben werden.
Der angelieferte Bodenaushub muss sauber sein, das heißt, ohne Störstoffe wie Asche, Kohle, Asbest, Schlacke, Brandschutt, Plastikabfälle (KG Rohre), Asphalt und sonstige Abfälle. Des Weiteren dürfen im zu verfüllenden Bodenaushub keine organischen Bestandteile wie Humus, Holz, Gras, Laub, Wurzeln und Wurzelstücke enthalten sein. Eine Vermischung von den genannten Materialien ist unbedingt zu vermeiden!!!

Die angegebenen Preise verstehen sich in EUR, zuzüglich der derzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Verträge werden nur unter Einbeziehung und Geltung der AGB geschlossen. Unserer Preisliste liegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bayerischen Industrieverbandes Steine und Erden e.V. zugrunde, welche wir auf Verlangen gerne aushändigen. Unsere Materialien entsprechen den DIN EN 12620 (1) bzw. DIN EN 12620 (1) und TL Gestein-StB (2). Diese unterliegen der freiwilligen Produktprüfung der Verbändeempfehlung. Eine Abschrift der Leistungserklärung entweder in gedruckter oder elektronischer Weise wird zur Verfügung gestellt, sofern dies der Abnehmer fordert. Wir gewährleisten, dass unsere Baustoffe den im Sortenverzeichnis angegebenen wesentlichen Merkmalen und den dort angegebenen Vorschriften entsprechen. Für die richtige Auswahl der Sand- und Kiessorten ist allein der Käufer verantwortlich.